Beiträge
Donnerstag, den 20. März 2008 um 13:42 Uhr

Beitragssätze gültig ab 01.01.2009







 

 Beitragssätze


DJK BeitragDJK Beitrag
Beitrags-Textjährlichmonatlich
schlüssel
01Jugend u. Kinder75,006,25
02Erwachsene120,0010,00
03Ehepaare216,0018,00
04Familie m. Kind b. 18 Ja222,0018,50
05Schü. + Stud. 18-26 Ja, Azub75,006,25
06allein Erziehende und 1 Kind150,0012,50
07allein Erziehende und 2 Kinder u.m.174,0014,50
08Lebensh., + Behinderte66,005,50
09Rentner, Passive66,005,50
10Ehrenmitgl. + Wehrpfl.0,000,00
12Sanierungsbeitrag über 18 Jahre24,002,00
11Sanierungsbeitrag bis 18 Jahre 1. Kind12,001,00
21Sanierungsbeitrag bis 18 Jahre 2. Kind6,000,50
Bankgebühren bei Rücklastschriften hat das Mitglied zu tragen.  
Bei Rechnungszahlern und bei Mahnungen wird Porto-  
u. Bearbeitungsgebühr erhoben, pro Schreiben von3,003,00




Zu den Beitragssätzen der DJK kommt noch der Abteilungsbeitrag
Diese Beitragserhöhung wurde in der Jahreshauptversammlung
am 04.04.2008 einstimmig beschlossen.










DJK Schwabach


Der Vorstand 








Hauptverein













03.03.2006














 





Rufnummer: 09122/ 2361 Montag u. Donnerstag von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Thema: Information über Beitragspflicht und Austritt

Auszug aus der Satzung
















Sehr geehrtes Mitglied,











Die DJK Schwabach ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Schwabach unter der
Nr. VR 139 eingetragen und hat somit auch eine Satzung die Gültigkeit besitzt.







Hier einige Auszüge aus der Satzung der DJK Schwabach:
§ 4 der Satzung: Aufnahme, Austritt und Ausschluß
in Ziffer 2Die Mitgliedschaft endet außer durch Tod, durch Austritt oder Ausschluß

aus dem Verein.



in Ziffer 3Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung einen Monat

vor Ende des Kalenderjahres an den Vorstand.

Er wird zum Ende des Jahres wirksam.







§ 6 der Satzung: Pflichten der Mitglieder


Die Mitglieder haben die Pflicht

in Ziffer 1die Satzungen und Ordnungen der DJK anzuerkennen;
in Ziffer 5die festgesetzten Beiträge zu entrichten.







Mit Ihrer Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag haben Sie die Satzung sowie die Beitrags-
sätze der DJK Schwabach anerkannt. Gleichzeitig wurde Ihnen bekannt, daß ein Austritt aus
dem Verein nur schriftlich und nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist.







Wenn Sie dem Verein gegenüber keine schriftliche Erklärung über Ihren Austritt abgegeben
haben, stehen Sie weiterhin bis zu Ihrem Austritt Ende des Kalenderjahres in der
Beitragspflicht.


















Mit freundlichen Grüßen










DJK Schwabach



Die Vorstandschaft



Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 25. Januar 2009 um 16:03 Uhr